Anforderungen an Partner im Aktionsbündnis
Das Aktionsbündnis stellt eine gemeinsame Plattform von Anbietern/Veranstaltern unabhängiger ärztlicher Fortbildungen dar. Veranstalter können Einzelpersonen, medizinische Fachgesellschaften, Berufsverbände, Organe der Selbstverwaltung (z. B. LÄK, KV), Kliniken, Vereine oder Fortbildungsagenturen sein. Alle Partner müssen ihre Finanzierungsstrukturen transparent offenlegen, damit auch eine indirekte Unterstützung durch pharmazeutische Unternehmen oder Medizinproduktehersteller ausgeschlossen werden kann.
Die Gründungsmitglieder prüfen dies für ihre jeweilige Gesellschaft gegenseitig. Neue Partner können nur nach Prüfung der Finanzierungsstrukturen in das Bündnis aufgenommen werden, hierüber entscheiden die Gründungsmitglieder mit einfacher Mehrheit. Hierzu wird ein Fragebogen zur Verfügung gestellt.
Anforderungen an eine unabhängige Fortbildung im Aktionsbündnis
Alle Partner im Aktionsbündnis erklären sich bereit, bei der Organisation und Durchführung ihrer Fortbildungen folgende Kriterien einzuhalten:
1. Finanzierung
Die Fortbildungsveranstaltung wird weder direkt noch indirekt aus Mitteln von pharmazeutischen Unternehmen (pU) oder Medizinprodukteherstellern (MPH) finanziert.
Zulässige Finanzierungsarten hingegen sind:
- Teilnahmegebühren
- Zuschüsse des (geprüften) Veranstalters (z. B. aus Kammerbeiträgen, Mitgliedsbeiträgen etc.)
- Zulässige finanzielle Unterstützung:
- Anbieter gesundheitsbezogener Dienstleistungen, die nicht am Patienten erbracht werden (Praxisausstatter, Software o. ä.)
- Anbieter nichtmedizinischer Leistungen
Mittelfristiges Ziel des Aktionsbündnisses ist es, ausschließlich Fortbildungen ohne finanzielle Unterstützung Dritter anzubieten.
2. Wissenschaftliche Leitung und Vortragende
Die Vortragenden zeichnen sich durch fachliche Expertise und didaktische Fähigkeiten aus.
Sowohl die wissenschaftliche Leitung als auch alle Vortragenden haben seit mindestens zwei Jahren keine persönlichen geldwerten Leistungen von pU oder MPH angenommen und werden auch in den kommenden 12 Monaten keine solchen Leistungen annehmen (z. B. im Rahmen schon geschlossener Verträge), insbesondere:
- keine Honorare (für Vorträge, Referenten- oder Beratungstätigkeit, Gutachten, Stellungnahmen, Artikel)
- keine Einladungen zu Kongress- oder Fortbildungsreisen oder zu Essen
- keine Teilnahme an Anwendungsbeobachtungen
- kein Aktienbesitz oder Lizenzeinnahmen
Nach Ansicht der Gründungsmitglieder sind diese Anforderungen in Anbetracht der derzeitigen Fortbildungslandschaft erst als mittelfristiges Ziel für alle Vortragenden zu erfüllen. Vortragende, die in den letzten zwei Jahren Honorare für Vorträge oder Einladungen zu Kongress- oder Fortbildungsreisen von pU oder MPH erhalten haben, sollen daher für eine Übergangsfrist nicht ausgeschlossen werden. Die Offenlegung aller Zuwendungen hat hier Vorrang, die wissenschaftliche Leitung und der Veranstalter sorgen für eine kritische Bewertung relevanter finanzieller Interessenkonflikte.
Die Vortragenden können wissenschaftliche Beziehungen zu pU/MPH unterhalten. In diesem Fall ist Voraussetzung, dass die Einnahmen aus wissenschaftlichen Kooperationsprojekten mit pU/MPH vollumfänglich auf Drittmittelkonten in Kliniken verwaltet werden und diese Gelder nur zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt werden. Dies gilt ebenso für Gelder, die Vortragende für die Teilnahme an Phase I bis Phase IV Studien als Leitung der klinischen Prüfung oder als Prüferin/Prüfer erhält (nach AkdÄ). [3]
Nach Ansicht der Gründungsmitglieder bietet die derzeitige Forschungslandschaft kaum Finanzierungsmöglichkeiten ohne Beiträge der Industrie. Ärztinnen und Ärzte, die wissenschaftlich in diesem Rahmen tätig sind, sollen nicht als Vortragende ausgeschlossen werden. Alle Interessenkonflikte (materielle und immaterielle) der wissenschaftlichen Leitung und der Vortragenden müssen bereits bei der Planung einer Veranstaltung erfasst werden, hierzu wird ein einheitlicher Fragebogen in Anlehnung an den Fragebogen der AkdÄ verwendet. [2]
Zusätzlich sollte der Interessenkonflikt-Score nach Griebenow et al. [1] von der wissenschaftlichen Leitung und allen Vortragenden vorliegen (eine Online Erfassung über die Webseite ist möglich). Dies soll eine Wichtung und Bewertung von Interessenkonflikten ermöglichen. Alle IK der/des jeweiligen Vortragenden müssen den Teilnehmenden zu Beginn des Vortrags dargelegt werden. Die wissenschaftliche Leitung ist für die ordnungsgemäße Offenlegung gegenüber den Teilnehmenden verantwortlich.
3. Inhaltliche Kriterien
Bei der Gestaltung des Vortrags halten alle Referenten folgende Grundsätze ein (in Anlehnung an die Grundsätze der AkdÄ [3])
- Darstellung und vergleichende Bewertung von alternativen Optionen zur vorgestellten therapeutischen Strategie (z. B. nichtmedikamentöse Verfahren, Änderungen der Lebensweise)
- Darstellung der Datenlage unter Berücksichtigung von systematischen Reviews und Metaanalysen sowie von Bewertungen unabhängiger Institutionen (AkdÄ, IQWiG, Cochrane Collaboration)
- Diskussion der Vor und Nachteile neuer Therapieoptionen sowie der Limitationen von Studienergebnissen, beispielsweise Bewertung von Wirksamkeit und Sicherheit neuer Arzneimittel
- keine Verwendung von Vortragsunterlagen oder Präsentationen von pU/MPH
4. Gestaltung
Die Präsentationen sollten in einem ansprechenden und abwechslungsreichen Format gestaltet sein. Für die Interaktion mit den Teilnehmenden und für Diskussionen und Fragen sollte ausreichend Zeit zur Verfügung stehen. Wo immer möglich sollen auch praktische Beispiele und Übungen Verwendung finden.
5. Ankündigung
Die Fortbildungen werden auf der Internetseite des Aktionsbündnisses verlinkt. Obligat sind dabei folgende Angaben:
- Titel und Inhalt der Veranstaltung
- Nennung der wissenschaftlichen Leitung mit Angaben zur Tätigkeit/Qualifikation und (online) ausgefüllter Fragebogen zu IK
- Nennung aller Vortragenden mit jeweils Angaben zur Tätigkeit/Qualifikation und (online) ausgefüllter Fragebogen zu IK
Bei der Bekanntgabe/Ankündigung/Bewerbung der Veranstaltung über andere Kanäle soll das Logo des Aktionsbündnisses verwendet werden.
6. Evaluation
Die Teilnehmenden jeder Veranstaltung werden aufgefordert, einen Evaluationsbogen (nach Vorlage der AkDÄ) auszufüllen.
obenQuellen:
[1] Griebenow Score als Dokument im Anhang
[2] AKDÄ IK Papier: http://www.akdae.de/Kommission/Organisation/Statuten/Interessen konflikte/Interessenkonflikte.doc
[3] AKDÄ Grundsätze für Fortbildungen: https://www.akdae.de/Fortbildung/Regeln.pdf